Trockenfallende Gräben melden
Breitere Gewässerrandstreifen an Gräben und Flüssen sollen langfristig zu einer Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Doch was, wenn ein Gewässer nur wenige Monate im Jahr Wasser führt?
(c) neurolle - Rolf / pixelio.de
Sie sind eine der Kernmaßnahmen des Niedersächsischen Weges: Breitere Gewässerrandstreifen an Gräben und Flüssen sollen langfristig zu einer Verbesserung der Gewässerqualität beitragen. Doch was, wenn ein Gewässer nur wenige Monate im Jahr Wasser führt? Ein Verzeichnis trockenfallender Gewässer soll Beeinträchtigungen für Landwirte hier abfedern helfen.
Entsprechende Gewässer können ab sofort über ein Internet-Portal an den Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeldet werden, denn trockenfallende Gewässer sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen ausgeschlossen.
Der Niedersächsische Weg sieht u. a. Gewässerrandstreifen vor, in denen die Düngung und Pflanzenschutzmittelanwendung gegen Geldausgleich unzulässig sind. Dieser Punkt ist in das Niedersächsische Wassergesetz übernommen worden.
Ab 1. Juli 2022 gilt für:
- Gewässer 1. Ordnung: Mindestabstand 10 Meter
- Gewässer 2. Ordnung: Mindestabstand 5 Meter
- Gewässer 3. Ordnung: Mindestabstand 3 Meter
Die Regelung sieht für jene Gewässer eine Ausnahme vor, die regelmäßig weniger als sechs Monate im Jahr wasserführend sind. Der NLWKN ist nun beauftragt worden, ein entsprechendes Verzeichnis trockenfallender Gewässer für Niedersachsen zu erstellen. Der NLWKN bietet die Möglichkeit, Gewässerabschnitte anzuzeigen, die als regelmäßig trockenfallendes Gewässer in das Verzeichnis aufgenommen werden sollen.
Das Landvolk Mittelweser wird im kommenden Jahr Abstimmungsgespräche auf Gemeindeebene durchführen. Dabei werden die Bewirtschafter mit den Ortsvertrauensleuten und den Wasser- und Bodenverbänden definieren, welche Gewässer gemeldet werden sollen. Ansprechpartner beim Landvolk Mittelweser ist Dirk Kleemeyer. Der Einstufung und Definition der Gewässer kommt eine entscheidende Bedeutung bei den weiteren Maßnahmen auch beim Niedersächsischen Weg zu. Eigeninitiative ist notwendig!
Prüfen Sie Ihre Betroffenheit von Gewässern, die weniger als sechs Monate im Jahr Wasser führen. Diese sind von den Regelungen zur Errichtung von Gewässerrandstreifen ausgeschlossen.
Weitere Infos und die notwendigen Formulare finden Sie hier:
tinyurl.com/TrockenfallendeGewaesser
tinyurl.com/VerzeichnisGewaesser
tinyurl.com/KarteTroGewaesser
tinyurl.com/GewaesserGesamtNds