Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Der Kreisverband Landvolk Mittelweser e.V. schützt Personen, die auf Verstöße im Rahmen ihrer Tätigkeit hinweisen. Zu diesem Zweck wurde eine interne Meldestelle nach dem HinSchG eingerichtet, die vertraulich und anonym kontaktiert werden kann. Die Meldestelle nimmt Meldungen über Straftaten, Umweltrechtsverstöße, Datenschutzverletzungen und weitere spezifizierte Verstöße entgegen. Die Vertraulichkeit der Identität der Hinweisgeber wird gewahrt.

Rechtliche Grundlage

Die rechtliche Grundlage der Meldestelle bilden folgende Rechtstexte:

  1. die EU-Richtlinie 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden („Whistleblower-Richtlinie“)
  2. das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG)

Wer kann Verstöße melden?

Die Meldestelle steht Beschäftigten und Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit in Verbindung zum Landvolk Mittelweser e.V. stehen, offen.

Welche Verstöße können gemeldet werden?

In den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen nach § 2 HinSchG unter anderem:

  1. Verstöße, die strafbewehrt sind
  2. Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  3. sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft
  4. Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
  5. Verstöße, die von § 4d Absatz 1 Satz 1 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erfasst sind, soweit sich nicht aus § 4 Absatz 1 Satz 1 etwas anderes ergibt
  6. Verstöße gegen für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltende steuerliche Rechtsnormen,
  7. Verstöße in Form von Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich in missbräuchlicher Weise einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des für Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften geltenden Steuerrechts zuwiderläuft
  8. Verstöße gegen die Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Verstöße gegen die in § 81 Absatz 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 5 sowie Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Rechtsvorschriften
  9. Verstöße gegen Vorschriften der Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) (ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1),
  10. Äußerungen von Beamtinnen und Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen

Kontakt und Arbeitsweise der Meldestelle

Durch einen Hinweis an unsere Interne Meldestelle geben Sie uns die Möglichkeit, den Sachverhalt aufzuklären und geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Nach § 7 Abs. 1 HinSchG können Personen, die Hinweise auf Missstände geben wollen, sich wahlweise an eine interne oder externe Meldestelle (§19 – 31 HinSchG) wenden. Sofern intern wirksam gegen etwaige Verstöße vorgegangen werden kann, wenden Sie sich bitte vornehmlich an die Interne Meldestelle.

Als interne Meldestelle fungiert die Ansprechpartnerin Katrin Buchholz. Sie erreichen die Meldestelle wie folgt:

  1. telefonisch: 04242 595-48
  2. digital: Formular
  3. postalisch: Katrin Buchholz, Landvolk Mittelweser e.V., Hauptstr. 36-40, 28857 Syke

Bei der Kontaktaufnahme mit der Meldestelle per Brief wird empfohlen, den Umschlag als vertraulich zu kennzeichnen. Bei E-Mail-Kontakt besteht die Möglichkeit, ein anonymes Postfach zu nutzen. Persönliche Treffen können ebenfalls angefragt werden. Die Meldestelle garantiert die Vertraulichkeit der Identität aller Beteiligten. Vollständige Anonymität kann jedoch nicht immer sichergestellt werden. Hinweise werden auf Plausibilität geprüft, und Betroffene erhalten innerhalb von drei Monaten eine Rückmeldung über ergriffene oder geplante Maßnahmen, soweit dies die Untersuchungen zulässt.

Meldestelle des Bundes

Statt sich an die interne Meldestelle des Landvolk Mittelwesers zu wenden, können Sie sich mit jedem Hinweis auch an die Meldestelle des Bundes wenden. Weitere Informationen zu dieser Meldestelle und der Möglichkeit der Online-Meldung finden Sie auf der Website des Bundesjustizamtes.

Datenschutz

Im Rahmen des Meldeverfahrens werden ggf. personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. c EU-DSGVO in Verbindung mit § 10 HinSchG. 

1. Verarbeitete personenbezogenen Daten und Zwecke

Im Rahmen der Hinweisabgabe an und die Hinweisbearbeitung durch die Interne Meldestelle werden personenbezogene Daten von Ihnen zu folgenden Zwecken erhoben und verarbeitet:

Für Hinweisabgabe

  • Ggf. Name und Kontaktdaten
  • Personenbezogene Daten die Inhalt Ihrer Meldung sind.

Für die Einleitung von Folgemaßnahmen

  • Personenbezogene Daten, die für die Ergreifung von Folgemaßnahmen erforderlich sind.

2. Datenübermittlungen 

Ihre personenbezogenen Daten, die vom Kreisverband Landvolk Mittelweser e.V. für die unter 1. genannten Zwecke verarbeitet werden, übermitteln wir grundsätzlich nicht an Dritte.

In Einzelfällen kann eine Datenübermittlung an Dritte auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis erfolgen, zum Beispiel eine Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung von Straftaten im Rahmen der Regelungen der Strafprozessordnung (StPO).

3. Löschfristen

Daten die für unter 1. genannten Zwecke verarbeitet werden, werden in der Regel drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gem. § 11 Abs. 5 HinSchG gelöscht bzw. – wenn die Daten in Form von Papierdokumenten vorliegen – vernichtet.

4. Ihre Rechte als betroffene Person

Sie können als betroffene Person jederzeit die Ihnen durch die EU-DSGVO gewährten Rechte geltend machen:

  • das Recht auf Auskunft, ob und welche Daten von Ihnen verarbeitet werden (Art. 15 EU-DSGVO),
  • das Recht, die Berichtigung oder Vervollständigung der Sie betreffenden Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
  • das Recht auf Löschung der Sie betreffenden Daten nach Maßgabe des Art. 17 EU-DSGVO,
  • das Recht, nach Maßgabe des Art. 18 EU-DSGVO eine Einschränkung der Verarbeitung der Daten zu verlangen.

Sie haben über die genannten Rechte hinaus das Recht, eine Beschwerde bei der datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde einzureichen (Art. 77 EU-DSGVO):

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5 
30159 Hannover

Telefon: +49 511 120-4500
Fax: +49 511 120-4599
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de