Registrierung von ausländischen Saisonarbeitskräften
Die Betriebe müssen die Einreise Ihrer Saisonkräfte spätestens 48 Stunden vor dem Abflug im Heimatland anmelden.
Unter https://saisonarbeit2020.bauernverband.de können Sie die Registrierung und Anmeldung Ihrer landwirtschaftlichen Saison-Arbeitskräfte für die Monate April und Mai 2020 vornehmen. Dieses Portal und das mit der Bundesregierung vereinbarte Anmeldeverfahren sind ausschließlich für Betriebe der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus sowie für deren Saison-Arbeitskräfte vorgesehen.
Ihre Anmeldung wird an die Bundespolizei weitergeleitet, so dass die Anreise Ihrer Mitarbeiter erfolgen kann.