Noch herrscht Gelassenheit
Die Legehennen müssen mindestens bis zum 31. Januar 2021 im Stall bleiben.
Die Vogelgrippe hat den Landkreis Diepholz erreicht. Daraufhin hat der Landkreis jetzt ein Aufstallgebot für das gesamte Kreisgebiet veranlasst. Diese Stallpflicht gilt zunächst bis zum 31. Januar 2021. Noch zeigen sich die Geflügelhalter einigermaßen gelassen: „Die Hühner stehen vor der Tür und wollen raus“, sagt Volker Hacke aus Graue. „Aber die Legehennen werden sich daran gewöhnen, dass das erstmal nicht geht“, sagt der Landwirt, der unter anderem Eier aus dem Mobilstall vermarktet. Jetzt bleiben die Hühner im Mobilstall, der ihnen ausreichend Platz bietet. „Sie dürfen ja in den Kaltscharraum gehen. Außerdem ziehen wir noch einen 100 Quadratmeter großen Tunnel an den Stall“, berichtet Volker Hacke, der ohnehin aufgrund der Erfüllung von Tierwohl-Kriterien besonders hohe Anforderungen an seine Legehennenhaltung erfüllt. „Ich hoffe aber, dass es nicht zu lange dauert, die Hühner wollen sich schließlich auch die Füße vertreten“, sagt der Landwirt. Außerdem dürfte er seine Eier nur noch 16 Wochen als Freilandeier verkaufen und müsste sie nach Ablauf dieser Frist als Bodenhaltungseier vermarkten. „Dann würden die Eier einen anderen Stempel bekommen.“ Sein Berufskollege Albert Wiese aus Binghausen bei Twistringen sieht die Lage als konventioneller Legehennen-Halter auch noch entspannt: „Im Moment ist es nicht dramatisch.“ Das könne es aber werden. Denn insbesondere sein Sohn Bernd und dessen Bio-Legehennenstall seien von der Aufstallpflicht betroffen. Diese Bio-Tiere werden mit Bio-Futter großgezogen. Da der Auslauf auf den zehn Hektar Fläche neben dem Stall nicht mehr möglich sei, muss ihnen jetzt Raufutter zur Verfügung gestellt werden. Entfalle bei ihnen für insgesamt ein Drittel der Lebenszeit der Zugang zum Freiland, dürfen ihre Eier nicht mehr als Freiland-, sondern nur noch als konventionelle Bodenhaltungseier vermarktet werden. Darauf weist das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) auf Nachfrage hin. Das hätte erhebliche, negative Auswirkungen auf den Eierpreis. Das LAVES macht auf einen weiteren Umstand aufmerksam: Sei ein Landwirt der Empfehlung seines Landkreises gefolgt, seine Tiere aufzustallen, dürfte er sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr als Freilandeier vermarkten. Anders sei es, wenn es eine entsprechende Anordnung des Landkreises gebe. Dann gelte die 16-Wochen-Frist, binnen derer die Landwirte ihre Eier trotz Stallpflicht auch weiterhin als Freilandeier verkaufen dürften. Christoph Klomburg, Vorsitzender des Landvolk Mittelweser, ist als Putenhalter derzeit nicht unmittelbar von der Aufstallpflicht betroffen, weil er seine Tiere ohnehin im Stall hält. Er appelliert aber an alle Geflügelhalter, alle vorgeschriebenen Hygienevorschriften einzuhalten und noch einmal nachzuschärfen. Auch die Hobbygeflügelhalter sollten sichergehen, dass ihre Gehege nicht von außen zugänglich seien und auch die eigenen Tiere nicht hinausgehen können. Denn trete dort ein Fall von Vogelgrippe auf und seine Ställe fielen in den betroffenen Radius, könne es sein, dass auch Klomburgs Puten deswegen gekeult werden müssten. Eine Gefahr, die auch Volker Hacke sieht: Würden seine Legehennen gekeult werden müssen, fehlten am Ende nicht nur die Tiere, sondern vor allem deren Eier. Und auf die Schnelle seien aufgrund des langen Vorlaufs auch keine neuen Tiere zu bekommen: „Die Legehennen, die wir Anfang nächsten Jahres bekommen, sind ja jetzt schon in der Brüterei.