Nitratbelastete Gebiete: Änderungsverordnung ab 17.11.2023 gültig
Die Landesregierung hat die geänderte „Niedersächsische Verordnung über düngerechtliche Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen durch Nitrat oder Phosphat“ beschlossen. Durch die geänderte Verordnung kommt es zu einer Vergrößerung der Gebietskulisse: Die Gebiete, die als mit Nitrat belastet gelten, umfassen nun zirka 32 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen (vormals circa 21 Prozent).
Mit der Veröffentlichung der Änderungsverordnung der NDüngGewNPVO im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt am 16.11.2023, tritt die Verordnung am 17.11.2023 in Kraft.