FANi: Fotobelegaufträge für Zwischenfrucht verpflichtend

zwischenfrucht

Werden keine Fotobelege eingereicht, gilt die Zwischenfrucht/Untersaat auf der jeweiligen Fläche als nicht nachgewiesen.

Aus dem Geschäftsbereich Förderung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen haben wir folgende Mitteilung erhalten:

Wir informieren darüber, dass für den 30.10.2024 neue Fotobelegaufträge in der FotoApp FANi geplant sind. Wie bereits im vergangenen Jahr soll auch in 2024 mit diesen Fotobelegaufträgen ein Nachweis der gemeldeten Zwischenfrüchte/Untersaaten erfolgen. Im Jahr 2024 können mit diesen Zusatzangaben die Vorgaben für GLÖZ 7 und GLÖZ 8 erfüllt werden.
Eine Einreichung von Fotobelegen ist bei diesen Aufträgen verpflichtend. Werden keine Fotobelege eingereicht, gilt die Zwischenfrucht/Untersaat auf der jeweiligen Fläche als nicht nachgewiesen.
Landesweit werden voraussichtlich für weniger als 1.000 Flächen Aufträge in diesem Prüfkriterium erzeugt. Als Fristende dieser Fotobelegaufträge gilt der 25.11.2024.

Hinweis zu Fotobelegaufträgen für die Mindesttätigkeit auf Brachen:
Auch bei Fotobelegaufträgen für die Mindesttätigkeit auf Brachen ist in diesem Jahr eine Einreichung verpflichtend. Einen Fotobelegauftrag in diesem Prüfkriterium wurde in diesem Jahr ausschließlich für Flächen erzeugt, bei denen in 2024 eine Mindesttätigkeit erforderlich ist.
Wird bis zum Ablauf der Einreichungsfrist (19.11.2024) kein Fotobeleg eingereicht, obwohl ein entsprechender Prüfauftrag im Status „offen“ in der App FANi bereitgestellt ist, gilt für den entsprechenden Schlag die Mindesttätigkeit auf der Brache als nicht erfolgt. Infolgedessen gilt die Auflage als nicht erfüllt. Fotobelegaufträge, bei denen seit Auftragserteilung eine Aufklärung der Fläche mittels des Monitorings stattgefunden hat, befinden sich in FANi nicht mehr im Status „offen“. Eine Einreichung ist in diesen Fällen dementsprechend nicht mehr notwendig. Die Begünstigen werden voraussichtlich in der 45. KW über noch offene Fotobelegaufträge in FANi für die Mindesttätigkeit auf Brachen erinnert.

Die aktualisierten Termine sowie weitere Informationen zu FANi befinden sich wie gewohnt in dem Webartikel mit dem Webcode 01039323 zur FANi-App: Aktuelle „FANi“ – App 2024 steht zum Download bereit : Landwirtschaftskammer Niedersachsen (agrarfoerderung-niedersachsen.de).
Der aktuelle Aufklärungsstand für die Mindesttätigkeit auf Brachen kann in dem Schlaginfo-Portal eingesehen werden. Weitere Informationen zum Schlaginfo-Portal erhalten Sie unter: Schlaginfo-Portal | Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung