Bodenschätzung in Rodewald
Nienburg (lv). Das Finanzamt Nienburg/Weser teilt mit: Im Laufe der Jahre 2023/2024 wird die Bodenschätzung nach § 11 des Bodenschätzungsgesetzes in der Gemarkung Rodewald durchgeführt.
Eine besondere Benachrichtigung der Eigentümer der betroffenen Flächen erfolgt nicht. Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der landwirtschaftlich genutzten Flächen werden nach Abschluss der Schätzungsarbeiten Gelegenheit haben, im Rahmen der Offenlegung die Unterlagen einzusehen und Zweifelsfragen zu klären. Der Zeitraum der Offenlegung wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Die Grundeigentümer werden gebeten, dem Finanzamt Nienburg unter Telefon 05021 801248 Auskunft über in landwirtschaftlichen Flächen verlegte Leitungen zu geben.