„Arbeit des ZJEN wird immer wichtiger“
Peter Zanini, Fritz Bründer, Hans-Georg Kreinhop, Stefan Bruns, Willy Voßmann und Olaf Miermeister (von links).
Graue (tb). „Wenn es den ZJEN nicht gäbe, müsste man ihn erfinden“, konstatierte Fritz Bründer nach zweijähriger Corona-Pause auf dem Treffen der ZJEN-Kreisgruppe Mittelweser in seiner Begrüßung. „Seine Arbeit wird landes- und bundesweit immer wichtiger“, sagte er. Es gelte, das Jagdrecht zu verteidigen. In seiner letzten Ansprache als Kreisgruppensprecher für den Landkreis Nienburg bedankt er sich für die Unterstützung des Teams des Landvolk Mittelweser sowie dem „Hauptstadtbüro“ des ZJEN in Hannover um Geschäftsführer Peter Zanini.
Die rund 60 Anwesenden wählten anschließend einstimmig Hans-Georg Kreinhop aus Balge zum neuen Kreisgruppensprecher und Nachfolger von Fritz Bründer. Willi Voßmann, der wie Bründer seit 2008 einer der beiden Sprecher der Kreisgruppe Mittelweser war, wurde bereits beim letzten Treffen im Februar 2020 aus dem Amt verabschiedet. Stefan Bruns aus Barrien wurde seinerzeit einstimmig neu in das Amt gewählt.
Landvolk-Geschäftsführer Olaf Miermeister bedankte sich für die jahrelange ehrenamtliche Arbeit. Als Vorsitzende der Jagdgenossenschaften in Mehlbergen (Bründer) und Köppinghausen (Voßmann) wollen die beiden den ZJEN-Treffen weiterhin treu bleiben.
Peter Zanini kam nach der langen Veranstaltungspause mit zahlreichen Neuerungen im Gepäck nach Graue. So hält das neue Niedersächsische Jagdgesetz (NJagdG) einige Vereinfachungen für Jagdgenossenschaften bereit. „Die Anrufe in der Geschäftsstelle zeigen, die Änderungen treiben die Jagdgenossenschaften um“, berichtete Zanini. Einträge im ordnungsgemäß geführten Jagdkataster gelten von nun an solange als rechtskräftig, bis ein Dritter bei Eigentumswechsel den Nachweis seines Eigentums erbringt. Außerdem seien die Jagdgenossenschaften mit der Novelle von den strengen Vorgaben der Landeshaushaltsordnung befreit.
Besonders erfreut zeigte sich Zanini über die Möglichkeit, nicht mehr notwendige oder veraltete Abrundungsverfügungen künftig auf Antrag aufzuheben. „Früher war es schwierig, solche Änderungen durchzuführen“, sagte er. Diese Neuerung werde vor allen Dingen die Landesforsten betreffen, denn dort gebe es viele Abrundungen, die nicht mehr nötig sind. „Da wird viel passieren“, prognostizierte er. Bei neuen Abrundungsvereinbarungen sei künftig die Zustimmung aller betroffenen Grundeigentümer vonnöten. Für Raub- und Schwarzwild sowie invasive Arten sind Nachtsicht- und Nachtzielgeräte erlaubt. Ein umfassendes Bleiverbot tritt am 1. April 2025 in Kraft.
„Auch das Thema Photovoltaik wird in der Geschäftsstelle häufig nachgefragt, führte der Referent aus. „Photovoltaikanlagen auf bejagbaren Flächen sind in Niedersachsen kein befriedeter Bezirk.“ Eigentümer der Anlagen bleiben mit ihren Flächen Mitglieder der Jagdgenossenschaft. Die Flächen sind zudem Revierbestandteil und können von der Verpachtung nicht ausgeschlossen werden. Sie können jedoch auf Antrag des Grundeigentümers von der Jagdbehörde zum befriedeten Bezirk erklärt werden, sofern sie gegen das Ein- und Auswechseln von Schalenwild vollständig abgeschlossen sind. „Ob hiervon Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten“, so Zanini.
Einige Änderungen gab es auch bei der Mustersatzung, die zum Download allen Jagdgenossenschaften auf der ZJEN-Website zur Verfügung steht. „Wir haben auf eine schlanke Satzung hingearbeitet, die gut verständlich und handhabbar ist“, sagte Peter Zanini. Ein ausführliches Merkblatt zu den Satzungsänderungen gibt es für ZJEN-Mitglieder ebenfalls auf der Homepage. Eine wichtige Änderung: Bei der Durchführung von Rechtsgeschäften sollen künftig zwei Vertreter des Vorstands ausreichen, anstatt wie bisher die Zustimmung des gesamten Vorstands.
Das Landwirtschaftsministerium bittet die Jagdgenossenschaften darum, alsbald über die Annahme der neuen Mustersatzung zu beschließen. Für die vorherige Bekanntmachung der neuen Satzung bei den Mitgliedern der Jagdgenossenschaft empfahl Zanini unbedingt den Verweis auf die Veröffentlichung der Mustersatzung auf der Internetseite des ZJEN, sowie die Möglichkeit der Einsichtnahme beim Vorstand oder der örtlichen Gemeinde in der Versammlungseinladung. Sofern E-Mail-Adressen der Mitglieder vorliegen, kann die Änderung auch elektronisch mit der Einladung versandt werden. Nach entsprechender Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft ist die Satzung anschließend der Jagdbehörde vorzulegen. Wird die Mustersatzung übernommen, ist eine einfache Anzeige bei der Behörde ausreichend. Weicht eine neu beschlossene Satzung allerdings von der Mustersatzung ab, so bedarf sie der ausdrücklichen Genehmigung durch die Jagdbehörde.
Mit einem kleinen Werbeblock für die vom ZJEN bereitgestellte Jagdkataster-Software schloss Peter Zanini die Veranstaltung. Nach Paragraf 15 Absatz 3 NJagdG ist jede Jagdgenossenschaft verpflichtet ein Jagdkataster zu führen. Mit einer einmaligen Zahlung von rund 600 Euro und jährlichen Kosten von rund 60 Euro erhalten die Benutzer die Möglichkeit einer umfassenden Mitgliederverwaltung. Sie können mit Hilfe des Programms Eigentümer- und Flurstückslisten, Abstimmungslisten, eine automatisierte Jagdgeldberechnung und -auszahlung sowie die Kartenansicht per GIS-Modul nutzen.
Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e. V.
- rund 3.590 Mitglieder
- davon 2.835 Jagdgenossenschaften und 755 Eigenjagdbeseitzer
- über 2.100.000 Hektar Mitgliedsfläche
- 270.000 Grundeigentümer über den ZJEN erfasst