landWIRTSCHAFT - Was der selbstständige Landwirt über Ökonomie wissen sollte

Es gibt eine Reihe von Begriffen, die man von seiner Bedeutung her kennen sollte, wenn man erfolgreich als Unternehmer (selbstständiger Landwirt oder selbstständige Landwirtin) am Wirtschaftsleben teilnehmen will. Auch in der Ökonomie gibt es Gesetzmäßigkeiten, die man in unserem Wirtschaftssystem nicht außer Kraft setzen kann, so sehr sich das vielleicht der eine oder andere auch erträumen mag. Das ist wie mit Naturgesetzen oder mathematischen Regeln, man kann nicht erfolgreich gegen sie arbeiten.
Hier wollen wir versuchen, in lockerer Folge Termini wie „fairer Preis“, „Preiselastizität der Nachfrage“, „Polypolisten“ oder „Prozess-Qualität“ zu erklären.

 

Umsatz

…oder auch Erlös „ist in der Betriebswirtschaftslehre und im Rechnungswesen der Gegenwert, der einem Unternehmen in Form von Zahlungsmitteln oder Forderungen durch den Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen zufließt.“ (Wikipedia)
Dabei ist in keiner Weise berücksichtigt, welche Kosten zur Herstellung dieses Umsatzes aufgewendet werden mussten. Aus dem Umsatz lässt sich also keine Aussage über die Höhe des Gewinns ableiten.
Gerade in der Landwirtschaft ist es manchmal gar nicht so einfach, den Unterschied von Umsatz und Gewinn auseinanderzuhalten. Nehmen wir z. B. die Betriebsprämie: Da meinen einige, dass es sich dabei um Gewinn handelt, der zusätzlich zum Betriebsergebnis den Gewinn des Antragstellers erhöht. So wird auch oft ausgewiesen: „Unternehmensgewinn, davon Anteil Förderung“. Das ist falsch! Auch die Betriebsprämie oder andere Subventionen sind lediglich Umsatz und kein Gewinn. Ein einfaches Beispiel: der Landwirt hat durch seine landwirtschaftliche Tätigkeit ein Betriebsergebnis von minus 70.000 Euro erwirtschaftet und seine Betriebsprämie beträgt 50.000 Euro. Sein Unternehmensverlust sind also 20.000 Euro. Der Gewinnbeitrag der Betriebsprämie war also null Euro, denn es gibt keinen Gewinn. Der Umsatz zeigt also immer nur an, „was für ein Rad“ der Betrieb gedreht hat. Ob er dabei auch vorwärtsgekommen ist, zeigt er nicht an. Um den Umsatz der Betriebsprämie zu erhalten muss man eine ganze Reihe von kostenträchtigen Auflagen erfüllen. Ob die Prämie die Kosten zu ihrer Erlangung übersteigt, das steht auf einem anderen Blatt.
Wenn die Auflagen zum Erreichen einer staatlichen Transferleistung, wie der Betriebsprämie, höhere Kosten verursachen als die Transferleistung beträgt, dann trägt die Subvention nicht zum Gewinn bei, sondern verleitet eventuell dazu, etwas zu tun, was am Ende keinen Betriebsgewinn generiert. Oder anders: wenn eine Tierwohlprämie von 5,28 Euro/Mastschwein zusätzliche Haltungskosten in Höhe von 10,00 Euro verursacht, dann erhöht die Prämie zwar den Umsatz, führt aber zu einem verringerten Gewinn in Höhe von 4,72 Euro. Ohne diesen Mehrumsatz wäre man 4,72 Euro je Schwein reicher geblieben.
Ganz abenteuerlich wird es, wenn die Regierung von Übergewinnsteuer fabuliert, aber den Unterschied von Umsatz und Gewinn nicht kennt. So geschehen jetzt bei den Vorschlägen zur Übergewinnsteuer bei Biogasanlagen. Welche Einkommen- oder Unternehmenssteuern das Parlament jeweils festlegt, mag unterschiedlich sein, Grundsatz sollte aber immer sein, dass man nur besteuern kann was zuvor nach Abzug aller Kosten auch erwirtschaftet wurde. Greift man in den Umsatz ein, dann besteuert man nicht Gewinne, sondern stellt die eigentliche Produktion in Frage. Höhere Umsätze bei steigenden Kosten sagen nämlich nichts über die Höhe des Gewinns aus. Nach den Vorschlägen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wäre mitten im Winter die eine der wenigen flexiblen, grundlastfähigen und regenerativen Energiequellen (Strom und Wärme) ausgebremst worden. Der notwendige Kampf von Verbänden und Politikern gegen diese Vorschläge des BMWK ist ein deutlicher Indikator für den Grad der fachlichen Inkompetenz dieses Hauses und seiner leitenden Köpfe..

Anhang Größe
Umsatz 118 KB
Fairer Preis 145.37 KB
Qualität 125.72 KB
Polypolist 118.16 KB
Preiselastizität der Nachfrage 119.23 KB